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Viele haben vermutlich in den letzten Tagen über die neue EU-weit gültige Datenschutz-Grundverordnung gehört oder gelesen. Wir fassen für Euch hier zusammen, was sich an unserem Web-Auftritt und für die Mitgliederdaten ändert.
Für die Mitgliederdaten ändert sich letztlich nichts. Die DLRG erhebt diese Daten auf den Mitgliedskarten, um das Mitgliedsverhältnis (analog zu einem Vertrag) ordnungsgemäß zu verwalten. Diese Erhebung und Verarbeitung der Daten steht automatisch im Einklang mit der neuen Verordnung.
Die Daten werden auf einem entsprechend geschützten System verwaltet und können vom Vorstand der DLRG Ortsgruppe, vom Jugendvorstand oder dem Vorstand des Fördervereins eingesehen und verarbeitet werden. Zusätzlich gibt es Beauftragte außerhalb der Vorstände, die mit diesen Daten arbeiten (z.B. Abgleich Schwimmkurslisten, Adress-Korrekturen usw.).
Da die Anzahl der Personen, die mit diesen Daten in Kontakt kommen damit über 9 Personen liegt, haben wir einen Datenschutzbeauftragten benannt.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur sehr eingeschränkt statt. Die Weitergabe geht nur an Stellen, die eine entsprechend vertrauliche Handhabung der Daten garantieren: Z.B. muss unsere Bank beim Bankeinzug die Kontodaten der Mitglieder verarbeiten. Die Daten werden hierbei durch das Bankgeheimnis geschützt. Eine Weitergabe zu Statistik- und Abrechnungszwecken an übergeordnete DLRG-Gliederungen erfolgt nur im anonymisierten Zustand.
Im Gegensatz zu anderen Unternehmen haben wir auf Grund der Datenschutzrichtlinie aktuell keine Zustimmung angefordert. Grund hierfür ist, dass wir uns hier bereits in der Vergangenheit jeweils aktiv die Zustimmung eingeholt haben, bevor wir Newsletter versendet haben. Diese Praxis setzen wir fort. Die Zustimmung zum Newsletter-Versand kann bereits auf der Mitgliedskarte erteilt werden.
Für die Inhalte (statische Texte, News, Termine) auf unserer Webseite nutzen wir kein Tracking des Nutzerverhaltens. Im Hintergrund wird ausschließlich zum Zweck der Fehlersuche oder zur Nachverfolgbarkeit von Angriffsversuchen ein Log geschrieben. Dieses enthält z.B. die Internet-Adresse (IP) des Nutzers.
Bei unserem Kontaktformular verarbeiten wir die dort angegebenen Daten zum Zwecke der Beantwortung der Anfrage. In Kürze werden wir dort noch einen speziellen Datenschutz-Hinweis einblenden. Gleiches gilt für die Anmeldung zu Jugendfreizeiten.
Die Allgemeinen und ausführlichen Datenschutzhinweise gibt es hier.
Hier ist aktuell noch nicht ganz klar, welche Regelungen nun Fortbestand haben. Neben den Regelungen der DSGVO gilt für Fotografien auch das Kunsturhebergesetzt. Die Regelungen dort widersprechen tw. der DSGVO. Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung hier in den kommenden Jahren aussehen wird. Wir werden daher bei öffentlichen Veranstaltungen entsprechend darauf hinweisen (z.B. per Aushang, auf der Ausschreibung oder Eintrittskarte), wenn wir dort Fotos anfertigen und zur weiteren Nutzung auf unserer Webseite oder in den (sozialen) Medien verwenden.
Wünsche zum Löschen einzelner Fotos auf denen man selbst abgebildet ist, können unabhängig von den gesetzlichen Regelungen an unsere Online-Redaktion gemeldet werden.